Nachdem ich schon einige Zeit vServer bei netcup habe, wollte ich nicht mehr monatlich eine Rechnung überweisen, sondern per Lastschrift bezahlen. Eine kurze Mail an den Support hilft, dachte ich. Eine E-Mail an den Support half nicht.
Ich müsste ein Formular ausfüllen und faxen. Na toll, noch mehr Schreibarbeit für etwas, was eigentlich alles einfacher machen sollte. Auf jeder anderen Webseite kann ich meine Bankdaten in ein Web-Formular einhacken. Netcup hat, so dachte ich bisher, ein Interesse an Bankeinzug: schließlich hatte ich schon ein-zweimal in den vergangen Jahren vergessen die Rechnung zu überweisen und wurde (wie der Geschäftsführer in der Mahnung schreibt: aufwändig! Wir sind ein Webhoster und wollen keine Mahnungen schreiben!) angemahnt. Auch für mich ärgerlich, aber es rutscht immer mal was durch.
Auf dem Bankeinzugsformular entdeckte ich den eigentlichen Stein des Anstoßes: die Rücklastschriftgebühren von 8,00 € – ganz schön viel für die Ersetzung einer Bankgebühr, die eigentlich nur 3,00€ kostet.
Aber das sehe nicht nur ich so, sondern unter anderem auch das OLG Koblenz (30.09.2010 – 2 U 1388/09) auf Basis eines Urteils vom Bundesgerichtshof.
Man möchte ja gerne helfen – und so habe ich als kleine Anmerkung auf dem Formular notiert, dass man diese Gebühren nicht bekommen würde. Meinen Lieblings-Zwinker-Smilie inklusive, man möchte ja nicht unfreundlich wirken. Damit aber die Notiz nun nicht als Änderung der Einzugsermächtigung verstanden wird – erst bei der Rücklastschrift würde ich ja die Ungültigkeit der Klausel reklamieren, da meine Einzugsermächtigung ja sonst bestimmt nicht angenommen würde
- schrieb ich oben drüber “Die Anmerkung gilt als nicht geschrieben”. Standard.
Leider bekam ich vom Support eine Mail, so könne man meine Einzugsermächtigung nicht annehmen. Schade, denn jetzt habe ich gerade alle Verträge bei netcup gekündigt. Da tippe ich meine Daten lieber beim kundenfreundlicheren Anbieter ins Webformular!
Vielleicht bekommt hier ja auch der ein oder andere noch von netcup aus ungerechtfertigt hohen Rücklastschriftgebühren zurück…?
PS: Man mag sich gerne vor Betrügern, die wirre Kto/Blz-Kombinationen eingeben, schützen, indem bei Neukunden Personalausweise überprüft oder sonstwas macht. Aber ich war netcup-Kunde seit 2009 (jetzt gewesen!!!)!