EU-DSGVO: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung jetzt abschließen!

Noch eine Woche, dann ist Weihnachten…. erm, EU-DSGVO! Aktuell ein großes Thema, täglich bekommt man E-Mails dazu, und da dürfen wir nicht fehlen. Wir müssen unsere Kunden in diesem Fall als Auftragsdatenverarbeiter unterstützen, um ihre Webseite für die EU-DSGVO vorzubereiten. Dazu ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig! Aber der Reihe nach:

Viele Kunden fragen uns: was ist der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, und in welchen Fällen brauche ich ihn? Der ADV-Vertrag regelt, wie lima-city personenbezogene Daten, mit denen wir im Rahmen von Webhosting, Cloud-VPS oder E-Mail in Kontakt kommen, verarbeitet. Dieser Vertrag ist immer dann notwendig, wenn ein Kunde bei uns personenbezogene Daten verarbeitet. Verarbeiten bedeutet dabei alles, was irgendwie mit personenbezogenen Daten zu tun hat: speichern, übertragen, verändern, zusammenführen, etc. Auf dem Webspace ist ein klassischer Fall das Kontaktformular (der Absender gibt Name und E-Mail-Adresse an). Aber schon der Einsatz einer Firewall – was wir natürlich tun, sonst könnten wir u.a. nicht die Vorgaben der EU-DSGVO einhalten – beinhaltet die Nutzung von personenbezogenen Daten: die IP-Adresse wird dabei mit einer Liste von IP-Adressen, die gesperrt sind, abgeglichen – und schon ist die IP-Adresse „genutzt“ und damit werden personenbezogene Daten verarbeitet. Ein modernes Datenverarbeitungssystem mit einer Schnittstelle wie HTTP/HTTPS muss zwingend personenbezogene Daten verarbeiten, ansonsten kann es nicht sicher gestaltet werden. Die Katze beißt sich da in den Schwanz: wer ein sicheres Datenverarbeitungssystem betreiben will, muss dafür personenbezogene Daten (=IP-Adressen) verarbeiten und muss die dann wieder angemessen schützen – wozu wiederum die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig ist. Bei E-Mail-Postfächern ist es ebenfalls unmöglich, keine personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Wann immer man eine E-Mail von einem „menschlichen Absender“ empfängt, sind darin personenbezogene Daten enthalten, in der Signatur, der Name des Absenders selbst ist personenbezogen, die E-Mail-Adresse häufig ebenfalls, etc.

Zusammengefasst: Wenn man ein E-Mail-Postfach auf unseren E-Mail-Servern benutzt oder eine Webseite bei uns hosted oder Cloud-VPS betreibt, dann ist dieser Vertrag notwendig. Ein häufiges Missverständnis ist übrigens, dass das neu ist: tatsächlich ist dieser Vertrag seit der Neufassung vom Bundesdatenschutzgesetz von 1990 – also mittlerweile 28 Jahre – notwendig, aber jetzt wird es plötzlich ernst genommen.

Wie schließe ich den Vertrag ab? Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung lässt sich ganz einfach in der Verwaltung unter dem Menüpunkt „ADV-Vertrag“ ausfüllen und abschließen. Dazu muss angegeben werden, welche Daten-Typen und zu welchem Zweck (Vertragsdaten, Personenstammdaten, Daten zur Lohnabrechnung, etc.) über welche Betroffenen (Kunden, Mitarbeiter, etc.) gespeichert werden. Für unsere Kunden mit kostenpflichtigen Webhosting-Paketen (Premium-Paket, Mini, Starter, Business, Excellence) ist es kostenlos möglich, bis zu 5 Verträge je Account anzulegen.

Bei dem kostenlosen Webspace müssen wir zur Refinanzierung von Aufwand und Verpflichtungen, die uns aus den Verträgen entsteht, eine Gebühr berechnen. Derzeit berechnen wir 10 € (inkl. USt) pro Jahr für den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung für Kunden mit kostenlosem Webspace. Eine einmalige Gebühr haben wir verworfen, da die Verpflichtungen aus dem Vertrag über Jahre laufen können, und zum anderen unsere Kunden keinen Anreiz hätten, ihre Verträge und Auftragsdatenverarbeitung regelmäßig zu prüfen. In einem Jahr (Juni 2019) werden wir dann prüfen, wie sich die Kosten für die ADV-Verträge für den kostenlosen Webspace entwickeln und entscheiden, ob wir die Gebühr nach unten oder oben anpassen müssen oder vielleicht sogar auf sie verzichten können. Kunden mit kostenlosem Webspace, die einen solchen Vertrag schließen möchten, wenden sich bitte per Mail an den Support.

Die Umsetzung der EU-DSGVO ist keine einmalige Sache, die nach dem 25.5.2018 abgeschlossen ist, sondern es sollen Prozesse, Systeme und Regelungen schaffen, die den Datenschutz dauerhaft garantieren und laufend optimiert und angepasst werden. Dementsprechend ist eine regelmäßige Prüfung der Verträge im Sinne aller.

Wenn noch Fragen offen sind: die Kommentarfunktion ist geöffnet und wie immer freut sich der Support über E-Mail 🙂 – Und nun ein schönes, verlängertes Wochenende!

Update: die Einschätzung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Webhosting wurde korrigiert.

58 Kommentare

  1. Computergott

    Sind die Vertragsparteien (Name, Vorname, Adresse, …) für Dritte einsehbar?

    • Phillipp

      Nein, natürlich nicht. Wenn ein Betroffener seine Rechte geltend macht wirst Du ihm ggf. den Vertrag vorlegen müssen. Und auf der Webseite brauchst Du ein Impressum und/oder die Angabe, wer der Verantwortliche für die Verarbeitung für personenbezogenen Daten ist. Die Angabe muss also sowieso existieren und kann letztlich auch nicht abweichen. Von daher: nein, die Vertragsdaten sind nicht einsehbar, Du wirst aber gleiche Daten auf der Webseite veröffentlichen müssen.

  2. CS

    Was passiert, wenn ich als User von kostenlosen Webspace keinen solchen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließe?

    • Phillipp

      Das kommt wohl auf die Aufsichtsbehörde an (siehe mein Kommentar weiter unten bei „Egal“).

  3. Ben

    Das würde mich auch interessieren

  4. mriot

    Gleich 2 Fragen:
    1) Was passiert wenn ich keinen Vertrag abschließe? (Ob als Freespace oder Premium Nutzer, beides interessiert mich)
    2) Ich verwende keine Daten von Nutzern, allerdings werden (afaik) Cookies von Lima City gesetzt die ggf. Daten von Usern verwenden bzw. speichern o.ä.
    Müsste ich dann dafür gerade stehen und einen Vertrag abschließen?

    • Phillipp

      1) Wurde schon im Kommentar von „Egal“ beantwortet: theoretisch nichts. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Aufsichtsbehörde prüfen möchte oder sich ein Betroffener der Datenspeicherung beschwert. Dann sind die Bußgelder bis 20 Mio €. relevant. Wie das in der Praxis aussieht weiß natürlich noch niemand.
      2) Zuerst einmal: die Cookies sind nicht personenbezogen. Von daher sind sie in Zusammenhang mit der EU-DSGVO vollkommen irrelevant. Und selbst wenn sie das nicht wären bist Du verantwortlich für die Datenverarbeitung und wir machen das nur im Auftrag. Dass Du den Vertrag auf jeden Fall brauchst, steht im Artikel beschrieben. Für ein sicheres IT-System muss man IP-Adressen zumindest kurzfristig verarbeiten (das ist absolut unumgänglich) und somit auch einen ADV-Vertrag schließen.

      • Georg

        Gibt man einen Brief auf, verarbeitet die Post mit der Adresse des Adressaten auch personenbezogene Daten. Postmitarbeiter lesen die Adresse und stellen den Brief zu. Dafür müsste auch ein eigener Vertrag her; oder wenn man nur telefoniert (Telefonnummer IP-Adresse) .

        Für solche Dinge muss weiterhin niemand einen eigenen Vertrag abschließen. Der Vertrag einen Brief zu befördern kommt mit dem Werfen eines Briefes in den Postkasten zustande. Was alles dazugehört muss auf der Seite der Post beachtet werden. Sie darf keine Adressen sammeln, sie Kategorien zuordnen, analysieren und die Ergebnisse ohne Einwilligung der einzelnen Personen weitergeben. Dafür braucht es keine eigenen Verträge seitens der Postkunden. So lässt sich das auf andere vergleichbare Dinge übertragen – wie ein Kontaktformular. (Brief, Telefonat, eMail, Kontaktaufnahme über Internet)

        • Georg

          Der Kundenbetreuer einer Firma ist auf Dienstreise. Im Hotel telefoniert er mit zwei Privatkunden. Wie soll er da eigene Verträge abschließen, wie die Telefonnummern seiner Kunden protokolliert und die Gesprächsinhalte (gegen den Willen aller Beteiligten) erfasst werden?

          Ich denke auf der sicheren Seite ist man, wenn man personenbezogene Daten, die einen nichts angehen, so schnell wie möglich wieder los wird – das heißt löscht.

          Speichert ein Betrieb bei einem Auftragnehmer dauerhaft die Daten seiner Kunden – etwa in elektronischen Datenbanken – dann geht es mit der EU-DSGVO los. Dann sind auch Verträge notwendig.

  5. Egal

    Der Webspace ist nicht mehr kostenlos. Auch wenn der Eintrag das so suggeriert. Es kostet 10 Teuros. Es ist egal wie die Kosten genannt werden.
    Also adios
    Und die Antwort was passiert, wenn du den Vertrag nicht abschließt ist doch ganz einfach. Konto wird dann gelöscht, weil du keine Einwilligung für die Verarbeitung deiner (persönlichen) Daten erteilt hast

    • Phillipp

      Das ist nicht richtig. Ob Du die EU-DSGVO umsetzt oder nicht ist uns im Wesentlichen egal (außer dem Aspekt der Fairness), genauso, wie uns egal ist, ob Du eine Steuererklärung abgibst oder nicht. Du musst halt die Konsequenzen durch die Behörde (Bußgeld wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz) tragen. Aber uns ist das ganz egal, ob Du das machst oder nicht.

    • Pascal D.

      Das größte Problem, das ich mit diesem Kommentar habe, ist die Tatsache, dass Lima nichts dafür kann, dass diese Verträge jetzt durchgesetzt werden müssen. Es ist vor allem sehr zuvorkommend von ihnen, uns eine automatisierte Methode zur Verfügung zu stellen. Dass dadurch Kosten entstehen, ist nicht Lima-Citys Schuld, sondern eher die Schuld der Aufsichtsbehörde. Dazu kommt, dass 10€/Jahr für eine gesamte Webseite nicht gerade der Rede wert ist, meinst Du nicht?

  6. Räbin

    Für meinen Blog erhebe ich zwar nur Mailadresse (einmalige Anmeldung damit um Kommentarspam zu unterbinden) und weiterhin habe ich ein Statistiktool was mir die Klickzahlen für den Blog anzeigt. Was müsste ich demnach da ausfüllen? Oder ist es prohylaktisch besser einfach alles anzukreuzen?

    • Phillipp

      Wenn Du prophylaktisch mehr Daten angibst als vorhanden sind wird es vielleicht ein Problem, der Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung zu erklären, wohin diese Daten denn verschwunden sind. Es wird ja auffallen, wenn Daten in einer solchen Erklärung stehen, die gar nicht erhoben/gespeichert werden. Zumindest muss man sich dann den Vorwurf gefallen lassen, nicht sorgfältig zu arbeiten.

  7. Florian

    Ich habe auch lediglich Informationen zum Abruf auf meiner Seite und es sind nicht einmal Gästebucheinträge oder dergleichen möglich. Ist hier trotzdem ein Vertrag notwendig? Das Kontaktformular verweist auf einen externen Dienstleister und es sind keine Einträge durch Dritte auf meine Seite möglich. Wie muss ich hiermit verfahren?

    • Phillipp

      Wie im Artikel beschrieben: es zählt unserer Interpretation nach, dass die Webseite aufrufbar ist, und die Sicherheitssysteme (wie die Firewall) personenbezogene Daten „nutzen“ (IP-Adresse mit einer Blacklist abgleichen, z.B.). Also: ja, der Vertrag ist nötig.

      • Florian

        Und was muss ich dann letztendlich für den Vertrag auswählen, wenn es lediglich der IP Check ist? Kommunikationsdaten?

        • Phillipp

          Logs sind wohl eher Protokolldaten 😉 Aber das brauchst Du *nicht* im Vertrag angeben, denn die speicherst DU ja nicht, sondern wir.

          • Dustin

            Aber irgendwas muss man ja offenbar im Vertrag angeben, da für „Daten-Art“ & „Betroffene“ eine Angabe erforderlich ist?

            Bei mir sieht es wohl ähnlich aus wie bei Florian. Auf meiner Seite können von Besuchern keinerlei Daten eingegeben werden – die Seite setzt noch nicht einmal Cookies.

            Es werden also theoretisch nur durch euch personenbezogene Daten verarbeitet (durch die Firewall). Doch wie ihr bereits in anderen Kommentaren erwähnt hab, ist der Vertrag im Grunde immer notwendig. Aber welche Angaben soll *ich* zu „Daten-Art“ & „Betroffene“ denn auswählen, wenn die Datenverarbeitung theoretisch nur durch *euch* stattfindet?

          • Phillipp

            Ah, verstehe. Ich würde einfach einen Eintrag in jeder Liste machen: „Keine“. Fertig 🙂

  8. Wofa

    Rein private Websites sind von der DSGVO ausdrücklich nicht betroffen und der Palaver mit IP/eMailadressen ist Quatsch mit Soße. Selbst wenn es personenbezogene Daten geben sollte, dann ist der registrierte Domain Inhaber verantwortlich und nicht der Netzwerkbetreiber. Extrem aufpassen sollte man mit GoogleAd und Affiliate. Imho ist das alles auch nicht mehr rein privat. Alles was mit der Erzielung von Gewinn zu tun hat, ist eben nicht rein privat und dürfte das auch die Finanzämter allmählich mehr interessieren, was ich auch gerecht finde.

    • Phillipp

      Beziehst Du Dich auf den Art. 2 Abs. 2 Nr. c? Dann muss man dazu auch die Erwägungsgründe sehen, da steht nämlich (Satz 3) drin, dass Du das nicht für den Dienstleister gilt: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/

  9. Kerstin W.

    Guten Abend,
    Ich betreibe ein Forum auf ihrem kostenlosen Webspace und wir haben in den letzten Wochen mit einem Anwalt eine Datenschutzerklärung für unser Forum erarbeitet, welche unser Angebot abdeckt.
    Nun verstehe ich nicht ganz, weshalb ich hier noch einen Vertrag abschließen und jährlich Gebühren dafür bezahlen soll!? Oder stellt Lima-City mir im Gegenzug eine rechtskonforme Datenschutzerklärung die alles abdeckt, was ich in meinem Webangebot (Forum) anbiete? Sicherlich nicht, oder?!
    Sorry, aber ganz verstehe ich dies nicht, außer das der kostenlose Webspace dann nicht mehr kostenlos ist!
    MfG Kerstin W.

    • Phillipp

      Wenn Du mit dem Anwalt schon alles ausgearbeitet hast, dann müsstest Du doch schon zu dem Punkt gekommen sein, wo ihr die Liste der Auftragsdatenverarbeiter erstellt habt. Da müssen wir doch drin sein. Und der Anwalt hat Dir sicher auch gesagt, dass Du diesen Vertrag brauchst. Ansonsten: da scheint es wohl eine Beratungslücke zu geben, denn das ist wirklich eins der Basics der EU-DSGVO.

      • Kerstin W.

        Ja wir haben so eine Liste der Auftragsdatenverarbeiter erstellt. Jedoch ist unser Anwalt davon ausgegangen, das wir so einen Vertrag haben, da es eigentlich üblich ist, das so ein Vertrag mit der Registrierung des Webspaces zustande gekommen ist (akzeptieren der AGBs & Datenschutzbestimmungen etc.). Tja, dem war damals wohl nicht, was sehr ärgerlich ist. Denn nun haben wir als Kunden den Salat!
        Kostenlos ist damit der Webspace nicht mehr! Das solltet ihr in eurer Werbung/Angebotsbeschreibung schnellstens ändern! Ihr habt es damit geschafft den kostenlosen Webspace abzuschaffen.

        In übrigen würde ich auch gerne den Vertrag erst einmal lesen, den ihr mir nun auferzwingt kostenpflichtig abzuschließen, weil er eben nicht im Registrierungsprozess enthalten war! Ich werde dafür ein Support-Ticket erstellen. Wenn dann möchte ich für meine 10€ auch einen entsprechenden Support erhalten. Danke!
        MfG Kerstin W.

  10. Gunilla Bertolo Marinkovic

    Hallo,

    Leider habe ich nicht allzu viel von den Text verstanden. Kann nur sagen, dass ich werde nur mit eigene digitale Produkten arbeiten und die werde ich über Webinare verkaufen. Kein E-Mail-marketing oder FB-Werbung werde für mich nicht in Frage kommen. Einige nicht Personbezogene Bilder werde ich anvenden. Als Zahlungsanbieter werde ich Copecart nehmen. Ich weiss nicht welche Form von das Vertragsarbeitung benutzen soll??

  11. Maximilian

    Heißt das jetzt, das jeder webspace-Inhaber so einen Vertrag abschließen muss?

    • Phillipp

      Unserer derzeitigen Ansicht nach: ja. Zumindest liest sich das Gesetz so, und gegenteilige Rechtssprechung gibt es noch nicht. Diese Einschätzung muss aber nicht richtig sein. Es sieht aber alles danach aus.

  12. V

    Ich habe keine Dateien auf meinem Webspace und nutze lima-city zur Zeit nicht. Muss ich einen Vertrag abschließen?

    • Phillipp

      Mir fällt eine Argumentation für „ja“ und eine für „nein“ ein. Ich schätze, das wird in Kürze ein Gericht entscheiden, ob z.B. Baustellenseiten auch betroffen sind. Beides wäre möglich.

      • V

        Danke für die Antwort!
        Ich habe allerdings eben alle Dateien von meinem Webspace gelöscht. Man bekommt nur bei mir jetzt nurnoch die „Error 404“-Seite von lima-city zu sehen. Brauche ich dafür einen ADV-Vertrag?

  13. adots

    Hi,

    ich komme aktuell nicht in den ADV-Vertragsbereich. Es erscheint die Meldung „Premium Paket notwendig“.
    Naja ich wäre ja im ersten Step damit zufrieden diesen 10€ Vertrag zu machen.
    Ich denke da ist etwas schief gelaufen, dass man dann direkt zum Premium Vertrag geleitet wird, oder?
    „Freespace user“

    • Phillipp

      Dazu müsstest Du uns bitte eine Mail an den Support schreiben, damit wir Dir die Funktion auch als Nicht-Premium-Kunde freischalten können. Danke!

  14. Georg Karall

    Für Privatpersonen, die personenbezogene Daten „verarbeiten“, treffen die Bestimmungen der EU-DSGVO nicht zu. Es muss jetzt nicht jeder Privatmensch mit seinem Internet-Provider einen Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten abschließen; also auch nicht mit lima-city. Wer es als Betrieb tut, für den trifft die EU-DSGVO zu.

  15. Bernhard

    Es werden doch automatisch 10 Euro fällig, oder verstehe ich das falsch? Wenn sich aber die Datenverarbeitung auf das Abgleichen der IP-Adresse beschränkt, warum dann eine Gebühr? Diesen Abgleich macht doch jeder Anbieter freiwillig.

  16. Carsten

    Hi Leute,
    Was für Bohai um diese neue Datenschutzfverordnung, danke dieser darf ich bei allen meinen Ärzten (10) auflaufen und einen Unterschrifteinmarathon leisten. Mal ehrlich jetzt wer von den ..honks im EU-Parlament ist dafür verantwortlich, ich nenne es Zeit und Steuergeldverschwendung. Ist nur meine Meinung. Lg und allen eine schöne rest Woche wünsche

  17. Adi Meyerhofer

    Also da kommt zwei Tage vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung eine Mail man möge doch bitte einen ADV-Vertrag abschließen. Da hat entweder jemand gepennt, oder und das nehme ich hier an, besonders wenn man die massive Werbung für die vor kurzem erfundenen Pakete ansieht, man will einfach Kunden zu vorschnellem Handeln drängen.

    Zumindest die Behauptung im Blog , daß schon bei der Erhebung und (vorübergehenden) Speicherung von IP-Adressen zur Sicherung des Servers eine Auftragsdatenverarbeitung nach neue Recht vorläge ist falsch. EIn Dienstprovider darf das um seine Geräte zu schützen, solange der Kunde keinen Zugang zu den IP-Adressen hat ist das keine Verarbeitung.

    Das wird umso deutlicher, wenn man versucht eben diese ADV-Vereinbarung zu lesen. Es erscheint aber nur die Meldung man möge ein Premium-Paket abschließen. Der Vertragstext ist nicht einsehbar. Also erst zahlen, dann lesen (Sprich — der Gratis-Webspace wird abgeschafft ). Seriös geht anders.

    (Vorstehendes sind erst einmal unsubstantiierte Gedanken vor dem Frühstück)

    • Adi Meyerhofer

      Noch ein Nachtrag:

      „Prozesse, Systeme und Regelungen schaffen, “ scheint man rechtzeitig zumindest verpennt zu haben.

      Auch die Aussage „tatsächlich ist dieser Vertrag seit der Neufassung vom Bundesdatenschutzgesetz von 1990 – also mittlerweile 28 Jahre – notwendig, “ ist in dieser uneingeschränkten Form unrichtig, tatsächlich kommt es zu einer Ausweitung. Aber auch gerade daß Fernwartung und Firewall nur sehr eingeschränkt Auftragsverarbeitung darstellen hat der bay. Datenschutzbeauftragte Oktober 2016 festgestellt.

      Prinzipiell habe kein Problem damit für die Bereitstellung von Webspace zu bezahlen, was mich stört ist die Form wie es umgesetzt wird.
      Außerdem würde ich gerne den Vertragstext ohne Anmeldung einsehen können.

      Ob die, vom Aufwand her wirklich überschaubare, Bereitstellung eines Webformulars oder pdf und ein Zustimmungsklick des Kunden € 10 im Jahr an „Aufwand“ verursachen muß jeder selbst entscheiden. (Für den Fall, daß hier die Kosten für eine zu spät erfolgte Rechtsberatung umgelegt werden, stellt sich die Frage inwieweit dies nicht unter den normalen Kosten des Geschäftsbetriebs des Betreibers zu rechnen wären.) Bei mir verstärkt sich einfach noch mehr der Verdacht, daß der kostenlose Webspace abgeschafft werden soll.

      De facto handelt es sich hier auch um eine (implizierte) Änderung der AGB — dafür ist aber dem Kunden nach Punkt 1.4. besagter ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einzuräumen.

    • Phillipp

      Dann schließ‘ den Vertrag einfach nicht ab. Fertig.

    • Phillipp

      Da muss ich Dir Recht geben: unsubstantiiert ist es. Der Fragenkatalog, den wir im November 2017 dem Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt haben, ist nämlich bisher zu einem wesentlichen Teil unbeantwortet. Wir haben auf einige Aspekte (z.B. unseren Löschprozess) bereits Antworten bekommen, aber nicht für den Teil zum AV-Vertrag.

      Zählt 6 Monate vorher anfragen Für Dich noch zu „wir haben es verplant“ oder ist das für den werten Herr rechtzeitig genug? 😉

  18. Werner

    Eigentlich erklärt der „Erwägungsgrund 18“ zu „EU-DSGVO“ für private Seiten alles:
    Erwägungsgrund 18
    Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
    (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.pdf?__blob=publicationFile&v=44)

    • Wofa

      Danke für den Hinweis auf (18) Erwägungsgrund, das beantwortet die meisten kritischen Fragen.

      Niemand muss irgendwas neues unterschreiben oder dazu kaufen. Jeder hat das gute Recht, für Abmahnanwälte Freiwild zu spielen.

  19. esu

    …bin wohl zu dumm, um unter“verwaltung“ meiner domain den punkt „adv vertrag“ zu finden… oder isser einfach nich da? Oder wo genau?

  20. Wofa

    Dank meiner weiteren Provider (Bitpalast und HostEurope) hab ich den Zweck des Auftragsverarbeitungsvertrags endlich kapiert. Diese beiden Provider haben mich schon vor 4 bzw 5 Wochen angeschrieben.

    Der Zweck des ADV ist ganz einfach quasi die Leistungsbeschreibung des Providers, wie er mit den Daten umgeht, die auch personenbezogen sein können. Nur inklusive dieses ADV kann der Website Betreiber seine Behandlungen bis runter zum System „beweisen“. Ist ja logisch, verstehe sogar ich DAU. Sonst könnte ich ja gar nicht sagen, was mit den Daten wie geschieht, wenn es gar keinen ADV mit dem Provider gibt.

    Genau genommen kann sich überhaupt niemand rausreden, weil man zu einem Impressum inklusive eMailadresse verpflichtet ist und alleine deswegen muss man beschreiben, was man mit Zuschriften wie macht.

    Es lebe der bürokratische Wahnsinn.
    Schweden und Österreich haben es richtig gemacht: Die DS-GVO gilt dort nicht und basta.

  21. Monika G.

    Ich habe nur mal eine Frage, gilt eigentlich noch dieser Link hier von Lima City, die Sache mit dem unbegrenzten (Bilder) Speicherplatz für private Homepagebetreiber?

    https://www.lima-city.de/hilfe/wie-viel-speicherplatz-ist-enthalten

    Dieser unbegreznte Speicherplatz gilt nur für Bilderdateien, aber mir reicht das vollkommen aus. Ich lade keine anderen Dateien hoch. Nur bin ich jetzt etwas unsicher, weil in den Webhoster Buchungspaketen auch bei „Free“ jetzt 10 GB stehen, oder sind mit diesen 10 GB free diese anderen Dateien gemeint, die man dann zusätzlich hochladen kann ?
    Ich betreibe meine Seite privat und nutze den Speicherplatz für meine Hobbyfotografie, nur möchte ich wissen, ob jetzt bei 10 GB Ende ist oder ob der Speicherplatz für Bilder weiterhin unbegrenzt bleibt.
    VG Monika

  22. Carolyn

    Ich bezahle meine Domain und werde jetzt aufgefordert, ein Premium-Paket zu buchen? Ich glaube, ich suche mir einen anderen Anbieter.

  23. Thomas

    Vertrag abschließen? Nein danke! Tschüss Lima-City.

    Schade…

  24. Miriam

    Zuerst einmal „Danke“ für die zusätzlichen Infos und das Bereitstellen des Vertrags.

    Ich habe noch eine Frage bezüglich Serverlogs bzw. Datenspeicherung von eurer Seite aus – ihr schreibt, dass ihr IP verarbeitet und Statistiken zur Verfügung stellt.

    Gibt es Serverlogs bei euch? Wenn ja, was wird wie lange gespeichert? Die IPs werden nur verarbeitet, nicht gespeichert?
    Was die Statistik angeht: was wird gespeichert und wie lange?

    Ich konnte leider keine wirklich aussagekräftigen und zuverlässigen Infos diesbezüglich finden – oder bin ich einfach nur blind? 😀

    Liebe Grüße
    Miriam

  25. Tom

    Hallo,
    ich habe eine Domain bei Ihnen registriert, nutze aber sonst den Freespace.
    Muss ich da auch die 10 € bezahlen.

  26. KK

    Ich habe meine Webseite geleert und werde sie nicht weiter betreiben !

    Danke Freies Europa

  27. T.

    meine Website hat nichts mit beruflichen/wirtschaftlichen Tätigkeiten zu tun. Hat keine User/kunden Registration, kein Gästebuch und Einkommen oder Spenden gibt es auch nicht. Warum brauch ich dann sowas????

    • T.

      wenn ich Gameserver betreibe, brauch ich einen solchen Schwachsinn doch auch nicht. Dort werden auch IPs von den Spielern gespeichert.

    • Wofa

      Niemand braucht was tun. Man kauft ja auch nicht zehn neue Autos täglich, nur weil man Werbung dafür sieht.

      Ob man von der DS-VGO betroffen ist, muss jeder selber prüfen. Der ADV mit Lima-City ist nur ein **Angebot** für diejenigen, die betroffen sind.

  28. Gerald Fontaine

    Irgendwie finde ich, momentan sind alle irgendwie irre geworden. Das BDSG gilt seit 2016 und ist seit dem schon weitgehend auf die EU-DSGVO zugeschnitten. Also, was hat sich geändert? Eigentlich nix. Auch ein ADV Vertrag mit Traffiplex ist nicht unbedingt erforderlich, da Traffiplex als deutscher Hoster mit deutschen Servern ohnehin dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegt.

  29. Doreen

    Ich verstehe ebenfalls nicht, warum man sich als rein privater Website-Inhaber nun bis zum Provider hin und bis ins kleinste Detail „nackt machen“ und scheinbar in jedem Fall noch einen Vertrag abschließen soll, um eine weitere, für viele Seitenbesucher ebenso unverständliche Erklärung auf die Website heften zu können und um etwas zu rechtfertigen, was nicht mehr in den eigenen Händen liegt und offensichtlich nur zur Sicherheit „verarbeitet“ wird. Dass das Internet nicht ohne eine gewisse Grundverarbeitung funktioniert, dürfte beim Nutzen des selbigen doch eigentlich einleuchten. Wen es umtreibt, was der Provider macht, der kann sich doch auch direkt an diesen wenden.

    Ich persönlich dokumentiere auf meinen Freespace-Seiten nur meine liebsten Hobbys in Bildern. Wissentlich sammle, speichere und verarbeite ich nichts (dazu habe ich gar nicht das Know-how); Gästebuch und einen Button zum Kontaktformular gibt es bei mir auch nicht (mehr). Nun ist die Verunsicherung natürlich groß, was ich da angebe oder ob ich lieber gleich ganz dicht machen und auf Foren umsteigen soll. Ich wollte eigentlich auch nicht erst ein technisches oder juristisches Studium anfangen, nur um dem Interessierten ganz banal etwas zeigen zu können…

  30. Stefan

    In Absatz 2 Eures Vertrages heißt es unter Punkt 3:
    „Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.“

    In Eurer pdf-Liste der Provider taucht aber Google als Dienstleister zur Datensicherung mit amerikanischer Adresse auf.

    Wie stellt Ihr sicher, dass die erste Aussage oben gilt?

  31. Globuss

    Ich denke, dass du besser zu dieser Seite gehst – https://www.deviceranking.de/phone/7844/huawei-p10-plus , dort wirst du alles finden, was du brauchst

    • Bernhard

      Falscher Blog.

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